Steuerberater
in  Lüdenscheid

Die Feststellungserklärung ist vom Grundstückseigentümer unter Mithilfe des Eigentümers des Gebäudes zu erstellen und abzugeben.

Das heißt: die Daten des aufstehenden Gebäudes sind vom Grundstückseigentümer anzufordern.

Im Anschluss sind die Detailangaben gemäß den Grundstücksarten zu machen.