Steuerberater
in  Lüdenscheid


Die Feststellungserklärung ist vom Erbbauberechtigten unter Mithilfe des Erbbauverpflichteten zu erstellen und abzugeben.

Das heißt: die allgemeinen Grundstücksdaten sind vom Erbbauverpflichteten anzufordern.

Im Anschluss sind die Detailangaben gemäß den Grundstücksarten zu machen.