Steuerberater
in  Lüdenscheid

 Aufbewahrungsfristen



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Die neue 8-Jahres-Frist birgt aber Risiken.

Bei Betriebsprüfungen können Steuerunterlagen bis zu 10 Jahre rückwirkend eingesehen werden. Können Sie Fragen zu Sachverhalten, die 9 oder 10 Jahre zurückliegen, ohne entsprechende Belege nicht lückenlos beantworten, drohen finanzielle Nachteile oder Nachzahlungen.

Gehen Sie lieber auf Nummer sicher! Entsorgen Sie Ihre alten Buchführungsunterlagen weiterhin erst nach 10 Jahren. So vermeiden Sie unnötige Risiken und müssen keine Ersatzunterlagen beschaffen.

Die neue 8-jährige Aufbewahrungsfrist für Belege mag zwar Platz schaffen, steuerlich ist es jedoch ratsam, bei der bewährten 10-Jahres-Frist zu bleiben.

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